Betreuungsverfügung
– der Weg über das Betreuungsgericht –
Wenn Sie niemanden bevollmächtigt haben, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, sucht im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit (aufgrund Krankheit oder Behinderung) das Betreuungsgericht unter Einschaltung einer Beuungsstelle einen Betreuer für Sie aus.
Sie können heute bereits verfügen, wer dieses Amt übernehmen soll. Die „Betreuungsverfügung“ ist Ihre Erklärung, in der Sie festlegen, wer Ihr Betreuer wird und in der Sie Wünsche für den Fall der Betreuung äußern können. Sie können auch bestimmen, wer nicht ihr Betreuer werden soll.
Die Betreuungsverfügung kann kostenlos beim Amtsgericht hinterlegt werden.
In der Betreuungsverfügung können Sie detailliert Ihre Wünsche formulieren.
Die Betreuung birgt mehr Sicherheit für Sie als die Vorsorgevollmacht, da das Gericht den Betreuer überwacht. Er muß jährlich Bericht erstatten und über Ihre Finanzen Rechnung legen. Wichtige Entscheidungen wie z. B. Wohnungsauflösung oder Hausverkauf bedürfen der Genehmigung des Gerichts.
Eine Person aus Familie oder Freundeskreis kann Ihr ehrenamtlicher Betreuer werden. Sprechen Sie mit dieser Person über Ihr Vorhaben und holen sich ihre Zustimmung ein. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung im individuellen Gespräch.
Den von Ihnen ausgesuchten Betreuer schulen wir in Einführungs- und Weiterbildungskursen und bereiten ihn auf seine verantwortungsvolle Aufgabe vor.
Sollten Sie niemanden haben, dann informieren Sie sich über unser Projet „VIAplus“.
Beratungskosten
Für die Erstellung einer Betreuungsverfügung und Beratung werden Gebühren erhoben.