VIAplus
Was ist VIAplus?
Versorgung oder Vertretung im Alter.
Immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft, die gefragt werden:
„Wer kann für Dich handeln, wenn Du auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage bist, Deine Angelegenheiten zu regeln?“, sind ratlos.
Sie haben niemanden, zu dem sie so viel Vertrauen haben, dass sie jemandem eine Vorsorgevollmacht erteilen würden.
Der VBV berät zum Thema
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Unsere Berater erleben immer wieder, dass Menschen niemanden kennen, der im Ernstfall für sie eintreten würde. Bekannte sind oft im gleichen Alter, leben weit entfernt oder man will ihnen die damit verbundene Arbeit und Belastungen nicht zumuten. Verwandte gibt es nicht oder es bestehen keine Kontakte.
Projekt VIAplus seit 2018!
Der VBV hat 2018 mit dem Projekt VIAplus eine gute Hilfsmöglichkeit geschaffen. VBV-Mitglieder schließen mit dem VBV einen Vertrag und können mit einer Betreuungsverfügung regeln, dass ein Mitarbeiter des VBV die Betreuung übernimmt, wenn es notwendig wird. Dies wird vom Gericht festgestellt.
Die Mitarbeiter des VBV sind gut ausgebildet. Zu unseren Arbeitsprinzipien gehört es, dass Wünsche der Betreuten beachtet werden und intensiv dafür gesorgt werden soll, dass Menschen, die auf Grund von Krankheit oder Behinderung eine Betreuung benötigen, ein menschenwürdiges und weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können.
Einmal jährlich wird geprüft, ob Ihre Unterlagen noch auf dem neuesten Stand sind oder ob sie aktualisiert werden müssen.
Hauptamtliche Betreuer des VBV sind gut geschult und kennen viele Hilfsmöglichkeiten.
Wir suchen auch ehrenamtliche Mitarbeiter und setzen sie gerne ein. Unser Projekt FeaB (Förderung ehrenamtlicher Betreuung) bietet einen Rahmen, in dem ehrenamtliche Betreuer und Betreuerhelfer gut geschult und unterstützt werden. Dies kommt unseren Betreuten zugute.
Unser Motto ist: „Gut betreut und gut beraten".
Wer eine Betreuungsverfügung im Rahmen von VIAplus errichtet, hinterlegt beim VBV alle nötigen Informationen (z. B. was im Fall der Betreuungsbedürftigkeit zu beachten und zu regeln ist und welche Wünsche zu beachten sind).
Die Betreuungsverfügung kann beim Amtsgericht kostenlos aufbewahrt werden und im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden - ein Weg zur sicheren Information für den Fall der Notwendigkeit einer Betreuung.
Patientenbeistandschaft
Passend zu VIAplus - die „Patientenbeistandschaft“. Wer niemanden hat, der seine Interessen wahrnehmen kann, kann auch niemanden benennen, der beauftragt wird, auf Grund der Patientenverfügung für ihn Entscheidungen zu treffen. Auch hier kann der VBV helfen. ↓ mehr Infos zur Patientenbeistandschaft (*.pdf)
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