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Patientenverfügung


Seit 1.9.2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt (§ 1901a BGB). Im August 2016 hat sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil mit dem Thema ausführlich befaßt und erneut festgestellt, dass die Regelungen in der Patientenverfügung genau und umfassend sein müssen, damit sie im Ernstfall anerkannt werden.

Die Berater des VBV haben sich ständig zu diesem Thema weitergebildet – u.a. bei der evangelischen Akademie in Hofgeismar und beim Zentrum für Ethik in der Medizin an der Ruhr-Universtät in Bochum (bei Dr. Arndt May). Der ehrenamtliche VBV-Geschäftsführer Günther Keune hat 2006 im Rahmen seines Studiums zum Master of Arts in Counselling an der FH Frankfurt seine Masterthesis darüber geschrieben („Mein Wille geschehe“) und in der Folge an der Taunus-Summer-School (Zentrum für Ehtik in der Medizin am Markus-Krankenhaus Frankfurt/M.) in Arnoldshain mitgewirkt.  Für Menschen, die keine nahen Angehörigen haben, hat der VBV sein 2016 Projekt „Patientenbeistandschaft“ entwickelt.

Seit 15 Jahren bietet der Verein mit viel Erfolg 2 x jährlich  eine „Schreibwerkstatt“ zum Thema Patientenverfügung an. Die Teilnehmer werden von Fachleuten zu allen Aspekten beraten. Im Rahmen eines Workshops werden die persönlichen Wünsche und individuellen Entscheidungen der Teilnehmer in ihrer Patientenverfügung festgehalten.

In zahlreichen Vorträgen wird versucht, den Bürgern zu vermitteln, wie wichtig das Thema „Vorsorge“ ist. In vielen Einzelberatungen beim VBV wird versucht, gemeinsam mit den Ratsuchenden eine optimale und individuelle Lösung zu finden. Darüberhinaus bietet der VBV einen umfangreichen Vorsorgeordner an, in dem die Schriftstücke aufbewahrt werden, aber auch umfangreiche Informationen für den Bevollmächtigten zu finden sind.

Wir bieten hier keinen Entwurf der Patientenverfügung an. Die Gefahr ist zu groß, dass man einfach einen Entwurf herunterlädt und sich nicht beraten läßt. Wir empfehlen aber dringend eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Information (15 Minuten) ist kostenlos. Für die Beratung (in der Regel 1 Stunde) wird eine Gebühr erhoben.  Auf Wunsch werden Vorsorgeunterlagen mit Notfallausweis ebenfalls gegen eine Gebühr ausgedruckt.

Der VBV hat eine Vorsorgemappe entwickelt, die hier für einen Kostenbeitrag von 13,00 € (für Mitglieder 10,00 €) erhältlich ist.

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